Jeweils von 9.00 - 12.00 Uhr
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Gemeinschaftsarbeit kann auch außerhalb der genannten Zeiten (9.00 - 12.00 Uhr) verrichtet werden. Aber der Zeitraum von April bis Oktober ist einzuhalten. Bitte dafür beim Vorstand oder den Wegewarten melden. Es ist dringend notwendig hierfür immer genug Akteure zu bekommen. Die Arbeit können wir ansonsten nicht mehr leisten und müssen es extern vergeben. Was aber bedeutet, das für die einzelnen Gärten höhrere Kosten entstehen.