Grünschnittabholung 23.2.2026

In diesem Jhar ist die Grünschnittabholung vor dem Frühling.

Ab dem 12.02.2026 könnt ihr den Grünschnitt auf dem Parkplatz ablegen.

Es ist untersagt vor diesem Zeitpunkt Grünschnitt abzulegen und kann nach § 326 StGB zur Anzeige gebracht werden. Wird diese Anweisung nicht befolgt, werden wir keine Abholung mehr anbieten.

Termine Gemeinschaftsarbeit nur vom 29.03 - 31.10

Jeweils von 9.00 - 12.00 Uhr

Datum  
   
   

Gemeinschaftsarbeit kann auch außerhalb der genannten Zeiten (9.00 - 12.00 Uhr)  verrichtet werden. Aber der Zeitraum von April bis Oktober ist einzuhalten. Bitte dafür beim Vorstand oder den Wegewarten melden. Es ist dringend notwendig hierfür immer genug Akteure zu bekommen. Die Arbeit können wir ansonsten nicht mehr leisten und müssen es extern vergeben. Was aber bedeutet, das für die einzelnen Gärten höhrere Kosten entstehen.

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