Ruhezeiten

Montag - Freitag   von 13.00 Uhr - 15.00 Uhr und nach 19.00 Uhr

Samstag               von 13.00 Uhr - 15.00 Uhr und nach 17.00 Uhr

Sonntag                ganztägig

Hecken,-und Baumschnitt

Hecken, Gebüsche und Bäume haben für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten große Bedeutung als Lebensraum. Dort finden zum Beispiel viele Insekten, Vögel und andere Kleintiere Nahrung, Versteck- und Brutmöglichkeiten. 

 

Aus diesem Grunde ist es vom 01. März bis 30. September grundsätzlich verboten, - Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen (holzwirtschaftlichen Nutzflächen) oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, - Hecken, - lebende Zäune, - Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.  

 

So dürfen gemäß § 44 Absatz 1 BNatSchG besonders geschützte Tierarten – z. B. alle europäischen Vogelarten – nicht verletzt und ihre Fortpflanzungsstätten nicht beschädigt oder zerstört werden. Falls durch die Schnittmaßnahmen z.B. ein mit Eiern oder Jungvögeln besetztes Nest zerstört wird oder die Jungen aus dem Nest fallen, liegen Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 BNatSchG) und das Tierschutzgesetz (TierSchG) vor. Sie stellen auch eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit dar und sind unter gewissen Umständen sogar eine Straftat.

 

Fazit: Die Vorschriften des Artenschutzes sind also in jedem Fall zu beachten und es ist sicherzustellen, dass wildlebende Tierarten während der Brutzeit nicht beeinträchtigt werden.

 

Handlungsempfehlung: Nur wenn absolut sicher ist, dass dort keine Vögel brüten, darf eine Hecke beschnitten oder ein Baum gefällt werden. Sind diese aber sehr dicht gewachsen, so dass sie nicht ausreichend eingesehen werden können, sollten die Schnittmaßnahmen auf jeden Fall außerhalb der gesetzlichen Brutzeit, also nicht vom 01.04. bis zum 15.07. eines jeden Jahres erfolgen

 

 

 

 

Muster für den Heckenschnitt

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