- Die Kündigung ist in schriftlicher Form an den Vorstand zu schicken. Entweder per Mail oder per Postversand.
- Die Kündigung ist bis zum 3.Werktag im August einzureichen, da sich der Pachtvertrag sonst automatisch um 1 Jahr verlängert.
- Die bis dahin entstanden Pachtgebühren werden nicht ausgezahlt, da es sich um einen JAHRES-Pachtvertrag handelt.
- Um einen Nachpächter/in kümmert sich ausschließlich der Vorstand, da es für die Gärten eine Warteliste gibt.
- Auch ist es untersagt einen Wert für den Garten selbstständig zu ermitteln und diesen zur weitereren Verpachtung eigenständig öffentlich anzubieten. Die Wertermittlung läuft über den Vorstand.
Wenn die Kosten vom Pächter/in übernommen werden, kann hier auch der Bezirksverband hinzugezogen werden.